Leitfaden für Arbeitserlaubnisse für ausländische Arbeitnehmer in Bosnien und Herzegowina

📘 Arbeitserlaubnisse für ausländische Arbeitnehmer

Ausländische Staatsangehörige, die in Bosnien und Herzegowina (BiH) arbeiten möchten, müssen sowohl eine Arbeitserlaubnis als auch eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen.

❓ Wer benötigt eine Arbeitserlaubnis?

Eine Arbeitserlaubnis ist erforderlich für:

  • ✔️ Ausländer, die bei einem in BiH registrierten Unternehmen beschäftigt sind.
  • ✔️ Die meisten Arten von Arbeitnehmern (Ausnahmen können für Saisonarbeiter oder spezielle Fälle gelten).

Ausnahmen:

  • ✔️ Hochqualifizierte Arbeitskräfte – Personen mit höheren Abschlüssen oder hohen Gehältern können unter einer Sondergenehmigung arbeiten.
  • ✔️ Inhaber einer EU Blue Card – Können einem anderen Verfahren folgen.

📑 Wer reicht den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis ein?

📌 In der Regel reicht der Arbeitgeber in BiH den Antrag ein.

📌 In einigen Fällen (Freiberufler, Berater) kann der Antragsteller den Antrag selbst stellen.

🏛 Wo kann der Antrag gestellt werden?

  • 📍 Föderation BiH: Kantonale Arbeitsämter.
  • 📍 Republika Srpska: Republikanisches Arbeitsamt.
  • 📍 Brčko Distrikt: Arbeitsamt von Brčko.

🛂 Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren

A. 🔎 Vorprüfungen

  • Kontingentprüfung – BiH legt jährliche Quoten für Arbeitserlaubnisse fest.
  • Arbeitsmarktprüfung – Arbeitgeber müssen nachweisen, dass keine qualifizierten lokalen Kandidaten verfügbar sind.

B. 📋 Antrag auf Arbeitserlaubnis

Erforderliche Dokumente:

  • 📑 Ausgefülltes Antragsformular (OZ-1 für neue Anträge, OZ-2 für Verlängerungen).
  • 📜 Registrierungsunterlagen des Arbeitgebers.
  • 📝 Arbeitsvertrag.
  • 💰 Nachweis der finanziellen Solvenz des Arbeitgebers.
  • 🛂 Gültiger Reisepass (mindestens 3 Monate über die Dauer der Arbeitserlaubnis hinaus).
  • 🏥 Ärztliches Attest (nicht älter als 3 Monate).
  • 🚔 Führungszeugnis (falls erforderlich).
  • 💳 Zahlung der Verwaltungsgebühren (100-150 BAM).

C. ⏳ Bearbeitung der Arbeitserlaubnis

  • Bearbeitungszeit: 15-60 Tage.
  • 📆 Gültigkeitsdauer: Bis zu 12 Monate, jährlich verlängerbar.

D. 🏠 Antrag auf vorübergehende Aufenthaltserlaubnis

Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis muss der ausländische Arbeitnehmer eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Erforderliche Dokumente:

  • 📄 Kopie der Arbeitserlaubnis.
  • 📝 Ausgefüllter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis.
  • 🛂 Reisepass und aktuelles Passfoto.
  • 🏠 Nachweis der Unterkunft.
  • 💰 Nachweis finanzieller Mittel.
  • 🏥 Krankenversicherung.
  • 🚔 Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate).

📌 Bearbeitungszeit: 30-90 Tage.

🔄 Verlängerung & Fristen

  • 📌 Arbeitserlaubnis: Gültig bis zu 12 Monate, Verlängerung muss mindestens 15 Tage vor Ablauf beantragt werden.
  • 📌 Aufenthaltserlaubnis: In der Regel für 1 Jahr gültig, muss rechtzeitig verlängert werden.

👷 Saison- und Kurzzeitarbeit

  • 🔹 Kurzzeit- und Saisonarbeitserlaubnisse (3-6 Monate) haben vereinfachte Anforderungen.
  • 📌 Erforderliche Dokumente:
    • ✔️ Saisonarbeitsvertrag.
    • ✔️ Nachweis der Unterkunft und Versicherung.
    • ✔️ Reisepass und ärztliches Attest.

⚠️ Strafen bei Nichteinhaltung

  • 🚨 Geldstrafen: 300-1.500 BAM für Arbeiten ohne Genehmigung.
  • 🚨 Abschiebung & Einreiseverbot: Schwere Verstöße können zu einem Einreiseverbot von 1 bis 5 Jahren führen.

🏁 Wichtige Hinweise

  • ✅ Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente vollständig sind, bevor Sie den Antrag einreichen.
  • ✅ Beantragen Sie die Erlaubnis rechtzeitig, insbesondere wenn Sie ein D-Visum für die Einreise nach BiH benötigen.
  • ✅ Konsultieren Sie Experten, wenn Sie zu einer besonderen Kategorie gehören (hochqualifizierte Arbeitskräfte, Saisonarbeit usw.).

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